Maklerrecht aktuell
Der OGH hatte vor dem Hintergrund der vorvertraglichen Informationspflichten des Maklers gegenüber Verbrauchern nach § 30b KSchG die Frage zu klären, ob bei sich ändernden Hauptgeschäftsbedingungen noch von einem einzigen Vermittlungsauftrag auszugehen ist, oder ob dann schon mehrere Vermittlungsaufträge vorliegen, vor deren Abschluss die Informationspflichten nach § 30b KSchG jeweils gesondert (und daher insgesamt mehrfach) erfüllt werden müssen. Wenn ursprünglich für das Hauptgeschäft ein bestimmter Preis ins Auge gefasst wird, der Vertrag aber zu einem anderen Preis zustande kommt, ist nach – völlig richtiger – Ansicht des OGH nicht schon pro Preis von einem eigenständigen Vermittlungsauftrag auszugehen. (OGH 2 Ob 190/13z) (Anmerkung: Zu beachten bleibt, dass die Entscheidung auch für das eben im Rahmen des VRUG in Kraft getretene FAGG Bedeutung entfaltet.)