Förderungsfähig sind alle Unternehmen mit einem Sitz und/oder einer Betriebsstätte in Österreich (unabhängig von Gründungsdatum, Größe und Branche) mit betrieblichen Einkünften. Die Investitionsprämie kann unabhängig von der Rechtsform (z.B. Einzelunternehmen, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft) und der steuerlichen Gewinnermittlung (z.B. Bilanzierung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) in Anspruch genommen werden.
Sind auch Investitionen in Immobilien förderbar?